ICH MACH ES FÜR DIE HÄLFTE ← Zurück zur Startseite
RECHTLICHES

Bedingungen für den Halbpreis-Check

1. Kein pauschales Halbpreisversprechen

„Ich mach es für die Hälfte“ bedeutet nicht, dass jede beliebige Leistung eines anderen Anbieters automatisch zum halben Preis übernommen wird.

Wir prüfen zunächst, ob der angefragte Leistungsumfang für uns umsetzbar und sinnvoll vergleichbar ist.

2. Vergleichbarer Leistungsumfang

Grundlage des Vergleichs ist ein klar definierter und vergleichbarer Leistungsumfang.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Art und Umfang der Leistung
  • Anzahl der Motive, Seiten, Videos oder sonstigen Arbeitsergebnisse
  • Laufzeit
  • Korrektur- und Abstimmungsumfang
  • gewünschte Termine
  • enthaltene Zusatzleistungen

Erst nach unserer Prüfung erhalten Sie gegebenenfalls ein verbindliches Gegenangebot.

3. Was bedeutet „die Hälfte“?

Der Vergleich bezieht sich grundsätzlich auf das vergleichbare Dienstleistungshonorar des vorgelegten oder beschriebenen Angebots.

Nicht automatisch Bestandteil der Halbierung sind insbesondere Fremdkosten wie:

  • Werbe- und Media-Budgets
  • Druckkosten
  • Versand
  • Hosting und Domains
  • Software- und Lizenzkosten
  • Stockmaterial
  • Models, Sprecher oder Darsteller
  • Reisekosten
  • Materialkosten
  • Leistungen externer Dritter

Diese Kosten werden – soweit erforderlich – separat ausgewiesen.

4. Abweichender Leistungsumfang

Ist eine angebotene Leistung nicht vollständig vergleichbar oder für uns nicht sinnvoll in derselben Form umsetzbar, können wir einen angepassten Leistungsumfang oder ein alternatives Gegenangebot vorschlagen.

Sie entscheiden anschließend selbst, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten.

5. Kein vorhandenes Angebot erforderlich

Sie können uns auch anfragen, wenn Ihnen noch kein Angebot eines anderen Dienstleisters vorliegt.

In diesem Fall kalkulieren wir die gewünschte Leistung unabhängig vom Halbpreisvergleich.

6. Übermittlung fremder Angebote und Unterlagen

Bitte übermitteln Sie nur Unterlagen und Inhalte, die Sie weitergeben dürfen.

Vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten, interne Kalkulationsdetails sowie Pläne, Zeichnungen, Bilder, Entwürfe oder sonstige Inhalte, deren Weitergabe nicht gestattet ist, sollten vor der Übermittlung geschwärzt oder entfernt werden.

Für eine erste Einschätzung reichen häufig Preis, Leistungsumfang und die wichtigsten Eckdaten aus.

7. Verbindlichkeit

Die Übermittlung einer Anfrage oder eines Fremdangebots begründet noch keinen Auftrag.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein konkretes Angebot der Foodloose GmbH angenommen wird.

Maßgeblich für Umfang, Preis und Ausführung sind die Angaben des jeweiligen konkreten Angebots.


„Ich mach es für die Hälfte“ ist ein Angebot der Foodloose GmbH.